AAm heutigen Einsatztag wurden die Einsatzkräfte der Feuerwehr der Stadt Lebach mit dem Einsatzstichwort „Verpuffung / Explosion auf landwirtschaftlichem Anwesen“ nach Lebach-Steinbach alarmiert.
Bereits auf der Anfahrt war eine weithin sichtbare Rauchsäule erkennbar, sodass sich der gemeldete Brand bestätigte. Nach dem Eintreffen der ersten Kräfte wurde umgehend ein umfassender Löschangriff eingeleitet.
Zur Brandbekämpfung kamen insgesamt zehn Atemschutztrupps zum Einsatz. Neben der Brandbekämpfung im Gebäude wurde eine Riegelstellung aufgebaut, um ein unmittelbar angrenzendes Gebäude vor einem Übergreifen der Flammen zu schützen. Parallel hierzu wurde die Drehleiter in Stellung gebracht. Über den Korb der Drehleiter erfolgten gezielte Löscharbeiten im Dachbereich, um den Brand auch von oben wirksam zu bekämpfen und eine weitere Ausbreitung des Feuers zu verhindern.
Die Wasserversorgung wurde über einen nahegelegenen Löschteich sichergestellt. Hierzu wurden zwei Pumpen eingesetzt, um eine ausreichende Löschwasserversorgung für den umfangreichen Einsatz zu gewährleisten.
Im Inneren des Gebäudes wurden brennende Baumaschinen und Geräte unter anderem mit Löschschaum bekämpft, um eine schnelle Brandbekämpfung und eine Verhinderung von Rückzündungen zu erreichen.
Aufgrund der erheblichen Einwirkung des Brandes auf die Gebäudekonstruktion wurde ein Bausachverständiger des Technischen Hilfswerks (THW) hinzugezogen, um die Standsicherheit des Gebäudes zu beurteilen und die Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten.
Insgesamt waren 75 Einsatzkräfte der Feuerwehr der Stadt Lebach mit 14 Fahrzeugen im Einsatz. Unterstützt wurden sie durch die Polizei, den Rettungsdienst sowie einen Bausachverständigen des THW. Insgesamt befanden sich rund 100 Einsatzkräfte an der Einsatzstelle.
Positiv hervorzuheben ist, dass auf dem betroffenen landwirtschaftlichen Anwesen in der Vergangenheit bereits mehrere Einsatzübungen durchgeführt wurden. Die dabei gewonnenen Ortskenntnisse sowie die trainierten Einsatzabläufe trugen maßgeblich zu einer schnellen, koordinierten und effektiven Abarbeitung des Einsatzes bei.
Zur Ursache des Ereignisses sowie zur Höhe des entstandenen Sachschadens kann die Feuerwehr keine Angaben machen. Die Ermittlungen hierzu liegen in der Zuständigkeit der Polizei.
